
Neuer Peer Review Call geöffnet!
Bei einer Peer Review arbeiten sogenannte Artikel-11-Städte mit Expert:innen aus bis zu sechs Städten zusammen, die sie als "Peers" unterstützen. Das gemeinsame Ziel: Die gemeinsame Diskussion und Weiterentwicklung einer wirksamen, nachhaltigen Stadtentwicklungsstrategie.
Teilnehmen können Sie als Stadt, die Feedback erhalten möchte, oder als Peers, die ihre Erfahrungen mit anderen Städten teilen.
Als „Cities under Review" wählen Sie die zu bewältigende Herausforderung gemäß ihren spezifischen lokalen Bedürfnissen selbst aus. Entsprechend dieser Bedürfnisse werden Sie dann mit den geeigneten Peers an einen Tisch gebracht.
Als „Peer“ hingegen profitieren Sie vom Aufeinandertreffen und der Möglichkeit des Netzwerkens mit anderen europäischen Städten. Neben Ihrer direkten Hilfestellung für die "Cities under Review", reflektieren Sie Ihre eigenen Erfahrungen, erweitern Ihr Wissen und Ihr Netzwerk.
Wie läuft eine Peer Review ab?
Jede Peer Review dauert zwischen 10 und 12 Monaten, wobei der wichtigste Moment einer Peer Review ein zwei- bis dreitägiger Workshop ist, bei dem mehrere „Cities under Review“ mit ihren „Peer Reviewern“ zusammengebracht werden. Das EUI-Sekretariat organisiert den Austausch, stellt den teilnehmenden Städten EUI-Expert:innen an die Seite und trägt die Kosten für Reise und Unterkunft im Rahmen des Workshops. "Peer Reviewer" erhalten zusätzlich auch eine Personenkostenpauschale.
Wer kann sich bewerben?
Für die Rolle als „City under Review“ können sich ausschließlich Artikel-11-Städte bewerben. Dies sind Städte, die den Artikel 11 der EFRE-Verordnung programmiert haben und nachhaltige Stadtentwicklungsmaßnahmen bereits umsetzen. Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Artikel-11-Stadt sind? Dann werfen Sie einen Blick folgende Übersicht aller Artikel-11-Städte in der EU. Falls Sie wissen, dass Sie eine Artikel-11-Stadt sind, aber Ihre Stadt nicht in der Übersicht finden, treten Sie am besten direkt mit dem EUI-Sekretariat in Kontakt.
Für die Rolle als „Peer“ können sich auch Mitarbeitende aus Städten bewerben, die den Artikel 11 der EFRE-Verordnung nicht programmiert haben. Wichtig ist hier lediglich, dass Sie einschlägige Erfahrungen in der nachhaltigen Stadtentwicklung mitbringen und sich mit guten Beispielen in den Austausch einbringen können.
Für weitere Informationen zur Förderfähigkeit, schauen Sie sich das FAQ-Video zur Förderfähigkeit des EUI-Sekretariats an.
Unterstützung bei Ihrer Bewerbung
Sie können sich jederzeit bilateral an die Nationale Kontaktstelle der EUI wenden oder ein 30-minütiges Beratungsgespräch mit dem EUI-Sekretariat buchen.
Weitere Unterstützung erhalten sie hier:
Antragspaket: Zur Vorbereitung Ihres Antrags stehen Ihnen die Leitlinien zur Ausschreibung, das Antragsformular und die Technischen Leitlinien zum EEP zur Verfügung (Download der Dokumente links auf dieser Seite).
Liste Artikel 11 Städte: Überprüfen Sie, ob Sie als „City under Review“ zur Bewerbung berechtigt sind. Wenn Sie Ihre Stadt nicht in der Tabelle finden, aber eine Stadt gemäß Artikel 11 sind, müssen Sie diesen Status mit Ihrer Bewerbung nachweisen.
E-Mail-Support: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die nationale Kontaktstelle oder direkt an das EUI-Sekretariat.
Fotocredits (c) European Urban Initiative